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   BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76   

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BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76 (https://dejure.org/1976,6265)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1976 - VIII ZB 5/76 (https://dejure.org/1976,6265)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1976 - VIII ZB 5/76 (https://dejure.org/1976,6265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76
    Diesem war auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (BGH Beschl. vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 29/59 = VersR 1960, 181).
  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76
    Es handelt sich hierbei lediglich um die Ausräumung von Unklarheiten der ursprünglichen Darstellung, deren Behebung bei Erfüllung der richterlichen Fragepflicht nach § 139 ZPO schon in erster Instanz hätte erfolgen können und die deshalb der Ordnungsmäßigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 2, 342, 345; BGH LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 23; BGH Beschl. vom 17. Dezember 1973 - VIII ZB 26/73 = VersR 1974, 387, 388).
  • BGH, 17.12.1973 - VIII ZB 26/73

    Wiedereinsetzungsvorbringen - Beschwerdeinstanz - Fristen - Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76
    Es handelt sich hierbei lediglich um die Ausräumung von Unklarheiten der ursprünglichen Darstellung, deren Behebung bei Erfüllung der richterlichen Fragepflicht nach § 139 ZPO schon in erster Instanz hätte erfolgen können und die deshalb der Ordnungsmäßigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 2, 342, 345; BGH LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 23; BGH Beschl. vom 17. Dezember 1973 - VIII ZB 26/73 = VersR 1974, 387, 388).
  • BGH, 03.07.1968 - VIII ZB 29/68

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76
    Ist die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist somit nur darauf zurückzuführen, daß die Handakten dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin ohne sein Zutun vor der Bearbeitung wieder weggenommen wurden und daß der mit der Fristenkontrolle betraute und hierin erfahrene Bürovorsteher entgegen der gebotenen und bei ihm auch sonst üblichen Handhabung den Fristenkalender nicht auf noch offenstehende Eintragungen durchgesehen hat, so beruht sie auf einem unabwendbaren Zufall, weil ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten in diesem Fall nicht schon darin gesehen werden kann, daß er die Sache hinsichtlich der Berufungsbegründungsfrist nicht im Auge behalten hat (vgl. BGH Beschl. vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 = VersR 1968, 1089; Beschl. vom 8. Mai 1974 - V ZB 10/74 = VersR 1974, 973).
  • BGH, 08.05.1974 - V ZB 10/74

    Berufungsfrist - Versäumnis - Unabwendbarer Zufall - Zurechnung -

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - VIII ZB 5/76
    Ist die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist somit nur darauf zurückzuführen, daß die Handakten dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin ohne sein Zutun vor der Bearbeitung wieder weggenommen wurden und daß der mit der Fristenkontrolle betraute und hierin erfahrene Bürovorsteher entgegen der gebotenen und bei ihm auch sonst üblichen Handhabung den Fristenkalender nicht auf noch offenstehende Eintragungen durchgesehen hat, so beruht sie auf einem unabwendbaren Zufall, weil ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten in diesem Fall nicht schon darin gesehen werden kann, daß er die Sache hinsichtlich der Berufungsbegründungsfrist nicht im Auge behalten hat (vgl. BGH Beschl. vom 3. Juli 1968 - VIII ZB 29/68 = VersR 1968, 1089; Beschl. vom 8. Mai 1974 - V ZB 10/74 = VersR 1974, 973).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ZB 66/77

    Verschuldenszurechnung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge des

    In diesem Zusammenhange könnte sich die Beklagte auch nicht auf die in der Beschwerdebegründung genannten zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, in denen jeweils ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten verneint worden ist, berufen, weil sie andere Sachverhalte betreffen (NJW 1975, 1706 und VersR 1976, 934).
  • BGH, 23.09.1976 - VII ZB 13/76

    Handakte - Eilbedürftige Fristsachen - Arbeitszimmer

    Daß das im Normal fall zu weit geht, liegt auf der Hand (vgl. auch BGH VIII ZB 5/76 vom 19. Mai 1976 = BB 1976, 816).
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